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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Zusammenrechnung

    Keine Rückerstattung von Erbschaftsteuer

    | §14 Abs.1 S.3 ErbStG erlaubt keine Festsetzung einer negativen Erbschaftsteuer. Die Steuer für den letzten Erwerb innerhalb des Zehnjahreszeitraums beträgt vielmehr auch dann höchstens null DM, wenn die für den früheren Erwerb zu entrichtende Steuer höher war als die Steuer nach §14 Abs.1 S.2 ErbStG (BFH 17.10.01, II R 17/00, n.v.). (Abruf-Nr. 011550) |