· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen als Gestaltungsinstrument zur Nachfolgeplanung
von RA Christian Gaßmann, Düsseldorf
| In Fällen, in denen sich der Erbe nicht an der ihm zukommenden Erbschaft bereichern möchte, bietet § 29 ErbStG die Möglichkeit, die Erbschaftsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit unter bestimmten Voraussetzungen entfallen zu lassen. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Frage, ob in einem solchen Fall das Einräumen eines Nießbrauchsrechts an einem durch eine Erbschaft erworbenen Kommanditanteil aus Gründen der Steuerersparnis sinnvoll ist. |
1. Sachverhalt und Fragestellung
Die Erblasserin E war an einer ausschließlich vermögensverwaltend tätigen GmbH & Co. KG als Kommanditistin mit einem Anteil von 20 % beteiligt. Bei der KG handelt es sich um eine sogenannte Einheits-KG.
MERKE | Die Besonderheit der Einheits-KG liegt darin, dass an der Komplementär-GmbH ausschließlich die KG beteiligt ist. An der KG sind vermögensmäßig dann nur die Kommanditisten, nicht aber die Komplementär-GmbH beteiligt (Proff, Die Einheits-KG als Variante der GmbH & Co. KG ‒ Gründung und Vertragsgestaltung nach dem Urteil des BFH vom 13.7.2017, DStR 17, 2590 ff.). |
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