03.03.2015 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer
§ 14 ErbStG: Von der fiktiven, tatsächlichen, zutreffenden und festgesetzten Steuer
| Von der Steuer auf den Letzterwerb ist die auf Vorerwerbe entfallende tatsächlich zu entrichtende Steuer nach § 14 Abs. 1 S. 3 ErbStG in zutreffender Höhe und nicht in der fehlerhaft zu hoch festgesetzten Höhe abzuziehen (FG Münster 23.10.14, 3 K 265/12 Erb, Abruf-Nr. 143716 , Revision zugelassen). |
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