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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Steuerbegünstigtes Vermögen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung

    von Dipl.-Finanzwirt StB Hans Günter Christoffel, Bornheim

    | Denkbar ist es, über ein Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung nicht begünstigtes Privatvermögen in begünstigtes Betriebsvermögen „umzuwandeln“, um auf diese Weise den Verschonungsabschlag und den gleitenden Abzugsbetrag nutzen zu können. Unter welchen Voraussetzungen dieses Konstrukt durchgeführt werden kann, wird nachfolgend anhand eines praktischen Falls erläutert. |

    1. Praxisfall

    Ausgangspunkt ist das Besitzunternehmen: Es soll eine unechte Betriebsaufspaltung vorliegen, bei der der Betreiber-Kapitalgesellschaft nur eine wesentliche Betriebsgrundlage überlassen wird, nämlich das erforderliche Betriebsgrundstück. Dann handelt es sich bei dem Besitzunternehmen meist um ein Personenunternehmen, bei dem neben dem Betriebsgrundstück auch der Anteil an der Betreiber-Kapitalgesellschaft zum notwendigen Betriebsvermögen zählt. Sollten die AK/HK des Betriebsgrundstücks fremdfinanziert worden sein, ist auf der Passivseite neben dem Eigenkapital auch die Bankverbindlichkeit auszuweisen.

     

    Bilanz des Besitzunternehmens

    Aktiva

    Passiva

    Grund und Boden

    1.000.000 EUR

    Kapital

    1.100.000 EUR

    Gebäude

    3.000.000 EUR

    Bankverbindlichkeiten

    3.000.000 EUR

    GmbH-Anteil

    100.000 EUR

    4.100.000 EUR

    4.100.000 EUR