· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Vor- und Nachteile bei der mittelbaren Grundstücksschenkung
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Der Berater muss neben den schenkungsteuerlichen Folgen einer mittelbaren Grundstücksschenkung auch die einkommensteuerlichen Komponenten berücksichtigen. |
1. Schenkungsteuer und mittelbare Grundstücksschenkung
Eine mittelbare Grundstücksschenkung setzt - im Gegensatz zu einer Geldschenkung unter Auflage - voraus, dass der Beschenkte im Verhältnis zum Schenker nicht über das ihm übergebene Geld, sondern erst über den Gegenstand verfügen kann: Der Beschenkte ist also nicht um die Geldsumme, sondern um den mit den zur Verfügung gestellten Geldmitteln erworbenen Gegenstand bereichert. Dies gilt nicht nur für die Fälle der mittelbaren Grundstücksschenkung, sondern generell bei mittelbarer Schenkung aller als Zuwendungsobjekt in Betracht kommenden Gegenstände oder Rechte (BFH 17.6.98, II R 51/96, BFH/NV 98, 1378). Die Steuer entsteht bei der mittelbaren Grundstücksschenkung im Zeitpunkt des Grundstückserwerbs (R E 9.1 Abs. 1 ErbStR 2011).
Gemäß R E 7.3 Abs. 1 ErbStR kann die Hingabe von Geld zum Erwerb eines Grundstücks oder zur Errichtung eines Gebäudes als Schenkung von Grundbesitz anzusehen sein, wenn dem Bedachten nach dem erkennbaren Willen des Zuwendenden im Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung ein bestimmtes Grundstück oder Gebäude verschafft werden soll. Wesentliche Voraussetzung ist, dass der Geldbetrag vom Schenker bereits bis zu dem Zeitpunkt des Erwerbs des Grundstücks oder des Beginns der Baumaßnahme zugesagt sein muss. Die von der Finanzverwaltung anerkannten Fälle einer mittelbaren Grundstücksschenkung sind unter H E 7.3 ErbStH 2011 unter dem Stichwort „Mittelbare Grundstücksschenkung - Einzelfälle“ aufgeführt.
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