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  • · Fachbeitrag · Erbvertrag

    Verfügungen von Todes wegen bei einer „Patchworkfamilie“ richtig gestalten

    von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Unter einer Patchworkfamilie versteht man eine Familie, in der von unterschiedlichen Eltern stammende Kinder leben, die aus der aktuellen oder einer früheren Beziehung der Partner hervorgegangen sind. Häufig handelt es sich um in zweiter Ehe verheiratete Paare mit einseitigen Kindern. Die einzelnen Konstellationen und erbrechtlichen Gestaltungsziele in derartigen Fällen sind äußerst unterschiedlich. Es kann daher eine für alle Fälle passende „Patchwork-Verfügung von Todes wegen“ nicht geben. Um Sie für diese häufig vorkommende Thematik zu sensibilisieren, wird anhand eines typischen Praxisfalls aufgezeigt, wie ein entsprechender Erbvertrag aussehen könnte. |

    1. Anforderungen an das Regelwerk

    In einer Vielzahl von Fällen ergeben sich folgende Anforderungen, die das Regelwerk erfüllen soll:

     

    • Aufgrund der Scheidung der ersten Ehe soll verhindert werden, dass Vermögen auf den ersten Ehegatten übergeht, ohne jedoch die Verfügungsbefugnis der Kinder dauerhaft völlig einzuschränken.