· Fachbeitrag · Geschwistergleichstellung
„Nachträgliche“ Geschwisterabfindung
von RA und Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Sind sich sämtliche Beteiligten einig, eine „gerechte“ Vermögensverteilung nach ihren Eltern herbeizuführen, kann dies steuergünstig über eine Geschwisterabfindung erreicht werden. Allerdings muss die Verpflichtung hierzu in dem Vertrag mit den zuwendenden Eltern geregelt sein. Eine Geschwistergleichstellung ohne entsprechende Verpflichtung ist eine steuerpflichtige Zuwendung unter den Geschwistern. |
1. Schenkungen an Kinder zu Lebzeiten
Haben Eltern ihre Kinder bereits lebzeitig bedacht, kann die Situation auftreten, dass der verbleibende Nachlass nicht geeignet ist, eine als gerecht empfundene Vermögensverteilung zwischen mehreren Kindern zu erreichen.
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Die Eltern besitzen zwei vermietete kleinere Einfamilienhäuser im Verkehrswert von jeweils 300.000 EUR sowie eine eigengenutzte Wohnimmobilie im Wert von 600.000 EUR. Die Ehegatten haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Noch zu Lebzeiten übertragen sie auf ihre beiden Kinder Anton und Bernd je eines der vermieteten Einfamilienhäuser im Wert von jeweils 300.000 EUR. Nach dem Tod des Vaters wird der überlebenden Mutter die Wohnimmobilie zunehmend zur Last. Eines der Kinder, Anton, könnte diese Immobilie angesichts der eigenen familiären Situation sehr gut nutzen. Die Übertragung der beiden Einfamilienhäuser wurde bereits vor mehr als zehn Jahren vollzogen. Würde die Mutter nun diese Wohnimmobilie auf Anton übertragen, ergäbe sich zwischen den beiden Kindern ein extremes Ungleichgewicht. Anton wäre dann insgesamt ein Einfamilienhaus im Wert von 300.000 EUR sowie die Wohnimmobilie im Wert von 600.000 EUR zugewandt worden. Bernd hätte demgegenüber lediglich eine vermietete Wohnimmobilie im Wert von 300.000 EUR erhalten. |
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