· Fachbeitrag · Gestaltungshinweis
§ 6 Abs. 3 EStG: Ruhender Gewerbebetrieb wird unter Nießbrauchsvorbehalt übertragen
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Werden Einzelunternehmen und Mitunternehmeranteilen in Kombination mit Nießbrauchsrechten übertragen, stellt sich immer wieder die Frage, ob eine unentgeltliche Betriebsübertragung gemäß § 6 Abs. 3 EStG stattgefunden hat oder ob es zu einer Betriebsaufgabe unter Aufdeckung stiller Reserven gemäß § 16 Abs. 3 EStG gekommen ist. Eine Entscheidung des FG Münster ( FG Münster 18.9.14, 13 K 724/11 E, EFG 14, 2133, Revision BFH unter X R 59/14 ) zur Übertragung eines ruhenden Gewerbebetriebs unter Nießbrauchsvorbehalt mahnt erneut zur Vorsicht bei der Übertragung von Betriebsvermögen gegen Nießbrauchsvorbehalt. |
1. Verpachtung einer Gaststätte auf eigenem Grundstück
Der verstorbene Ehemann EM war (Allein-)Eigentümer eines mit einer Gaststätte bebauten Grundstücks. Schon seit Jahren hatte er die Gaststätte an verschiedene Pächter verpachtet. Die aus der (Betriebs-)Verpachtung bzw. Vermietung erzielten Einkünfte hatte er weiterhin als solche aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG erklärt.
Hinsichtlich des Grundstücks schlossen EM und sein Sohn S unter Beteiligung der Klägerin K, der Ehefrau des EM, einen notariell beurkundeten Übertragungsvertrag. Nach § 2 des Vertrags übertrug EM den Grundbesitz auf S, jedoch sollte nach § 3 des Vertrags die Auflassung erst nach dem Tod des EM und der K erfolgen. Nach § 9 des Vertrags sollten Besitz, Nutzen und Lasten des übertragenen Grundbesitzes auch erst nach dem Tod des EM und der K auf den S übergehen.
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