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  • · Fachbeitrag · Nachfolgeplanung

    Erbschaftsteuer optimieren durch postmortale Nutzung von Freibeträgen

    von Dr. Thomas Stein, Rechtsanwalt/Steuerberater, Ulm

    | Die effektive Nutzung der persönlichen Freibeträge gemäß § 16 ErbStG gehört zu den Grundüberlegungen in der Nachfolgeplanung. So werden frühzeitige Übertragungen von Vermögenswerten auf die nächste Generation zur effektiven Nutzung der Erneuerung des persönlichen Freibetrags im Zehnjahresturnus angestrengt. Gleiches gilt für Vermögensübertragungen auf möglichst viele Abkömmlinge unter Einschluss der Enkel- und Urenkelebene. Obwohl das Steuersparpotenzial enorm ist, wird der postmortalen Freibetragsnutzung „auf Kosten des Mandanten“ regelmäßig zu wenig Bedeutung geschenkt. |

    1. Anknüpfungspunkt der postmortalen Freibetragsgewährung

    Anknüpfungspunkt für ein erfolgreiches „Freibetragsmanagement“ ist die konsequente Anwendung von § 14 ErbStG, der bekanntlich die Zusammenrechnung von Vermögensvorteilen anordnet, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person beim Erwerber anfallen. Für die Berechnung der Zehnjahresfrist kommt es darauf an, wann der jeweilige Erwerb bewirkt worden ist. Für die Fristberechnung ist dabei § 108 Abs. 1 AO i. V. m. §§ 187 Abs. 2, 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB heranzuziehen. Es gilt das an §§ 9 ErbStG ausgerichtete Stichtagsprinzip (Jülicher in: Troll/Gebel/Jülicher/Gottschalk, § 14 Rn. 9).

     

    MERKE | Der Grunddogmatik des § 14 ErbStG wohnt zugleich inne, dass jeder Erwerb seinen Charakter als eigenständiger Erwerb beibehält. Es erfolgt lediglich eine Verklammerung der einzelnen Erwerbe durch die Zusammenrechnung über § 14 ErbStG. Gegenteiliges gilt nur ausnahmsweise, wenn zwei Schenkungen etwa aufgrund des Zusammenhangs zueinander nicht mehr als eigenständig zu beurteilen sind. Der BFH (28.3.07, II R 25/05, BStBl II 07, 461) folgt dem und wendet die Eigenständigkeit eines jeweiligen Erwerbs konsequent im Rahmen des § 14 ErbStG an.