· Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in Erwartung eines Erbanfalls sichern
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Die finanzgerichtliche Rechtsprechung hatte sich bereits mehrfach mit Fällen zu befassen, in denen ein Erbe im Vorfeld eines Erbfalls Aufwendungen in Erwartung des zukünftigen Erbfalls getätigt hat, die zu einer Werterhöhung des erworbenen Gegenstands führten. Insoweit stellt sich die Frage, ob sich in einem solchen Fall die erbschaftsteuerliche Bereicherung mindert. Beim BFH ist ein Revisionsverfahren anhängig. Ratsamer ist es allerdings, Abgrenzungsprobleme durch vorausschauende Vereinbarungen zu vermeiden. |
1. Baumaßnahmen am Wohneigentum des E durch den Erben
Der BFH (1.7.08, II R 38/07, BStBl II 00, 876) hatte schon in 2008 entschieden, dass sich die Bereicherung eines Nacherben hinsichtlich eines Grundstücks im Nachlass um den Betrag mindert, um den die vom Nacherben in Erwartung der Erbfolge durchgeführten Baumaßnahmen den Grundbesitzwert erhöht haben.
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Der Neffe erwarb als Nacherbe seines 1987 verstorbenen Onkels einen Hof. Vorerbin war die im Februar 2000 verstorbene Ehefrau des Onkels. Zum Hof gehörten ein Altenteilerhaus sowie ein weiteres Wohnhaus. Bereits ab dem Jahr 1991 hatte der Neffe die Eigenbewirtschaftung des landwirtschaftlichen Betriebs übernommen und in der Zeit bis zum Tod der Ehefrau sowohl am Altenteilerhaus als auch am Wohnhaus umfangreiche Baumaßnahmen, durch Schaffung von zwei später vermieteten Wohnungen, durchgeführt. |
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