· Fachbeitrag · Testament
Patchwork-, Geschiedenen- und Behindertentestament kombinieren
von RA Notar StB Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, FA ErbR, Paderborn
| Besondere Familienkonstellationen erfordern besondere Testamentsgestaltungen: Für die Patchwork-Familie, für Geschiedene und für den Fall eines behinderten Erben gibt es anerkannte Gestaltungsempfehlungen. Der folgende Beitrag gibt Antworten für den Fall, dass alle drei Sachverhalte berücksichtigt werden müssen. |
1. Das Ehepaar gibt folgende Eckdaten bekannt
Die Eheleute F und M sind verheiratet. Für den Ehemann M ist das die zweite Ehe. Daher bestand er auf den Güterstand der modifizierten Zugewinngemeinschaft, bei dem der Zugewinnausgleich für den Scheidungsfall ausgeschlossen wird. Mit seiner geschiedenen Ehefrau (F-Ex) hat er ein gemeinsames Kind (K1). Mit der aktuellen Ehefrau F hat er zwei Kinder (K2 und K3). K3 ist behindert und wird Zeit seines Lebens auf staatliche Hilfe angewiesen sein.
Die Eheleute F und M möchten ein Testament errichten und haben dabei folgende Vorstellungen:
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