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  • · Fachbeitrag · Testamentsgestaltung

    Der Zuwendungsverzicht: ein geeignetes Mittel zur Wahrung der Testierfreiheit

    von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg

    | Zuwendungsverzichtsverträge erlangen praktische Bedeutung in Fällen, in denen der Widerruf oder die Aufhebung einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen ausgeschlossen ist. Ein notarieller Zuwendungsverzicht kann Betroffenen in vielen Fällen wieder Handlungsfreiheit verschaffen ‒ zumindest dann, wenn der Erblasser und der eingesetzte Erbe sich einig sind. |

    1. Ausgangslage

    Zu denken ist etwa an folgende Fallgestaltungen:

     

    • Der Erblasser hat mit seinem vorverstorbenen Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament errichtet. Nach dem Tod des Erstversterbenden kann wegen der nunmehr eingetretenen Bindungswirkung die Verfügung nicht mehr einseitig widerrufen werden (gemäß §§ 2253 ff., 2271 BGB).