· Fachbeitrag · Testamentsgestaltung
Gefahren durch Vererblichkeit von Pflichtteilsansprüchen
von RA Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA, FA ErbR und RAin Katharina Kroll, Münster
| Pflichtteilsansprüche führen häufig zu Streit, wenn der von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossene Abkömmling gegen seine Eltern oder Geschwister vorgeht. Dass das Institut des Pflichtteilsrechts jedoch auch Konfliktpotenzial birgt, wenn der zunächst Berechtigte gar nicht beabsichtigt, seinen Pflichtteil geltend zu machen, soll dieser Beitrag veranschaulichen. Es werden Lösungswege aufgezeigt, wie im Rahmen der erbrechtlichen Beratung vorgebeugt werden kann. |
1. Pflichtteilsrecht und Pflichtteilsanspruch
Das Pflichtteilsrecht ist ein zwischen den Pflichtteilsberechtigten und dem Erblasser bereits zu dessen Lebzeiten bestehendes, auch den Tod des Erblassers überdauerndes und mit dessen Erben sich fortsetzendes Rechtsverhältnis. Es ist Ausfluss und Ersatz des gesetzlichen Erbrechts.
Der Pflichtteilsanspruch entspringt dem Pflichtteilsrecht. Erst mit dem Erbfall steht fest, ob das Pflichtteilsrecht auch zu einem Pflichtteilsanspruch führt. Man kann also pflichtteilsberechtigt sein, ohne einen Pflichtteilsanspruch zu haben, so beispielsweise, wenn dem Pflichtteilsberechtigten ein Erbteil hinterlassen wird, der den Pflichtteil abdeckt oder übersteigt.
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