· Fachbeitrag · Vertragsgestaltung
Der Familienpool: ein Gestaltungsinstrument für die Vermögensnachfolge
von RA und Notar a. D. Jürgen Gemmer, FA Steuerrecht, Magdeburg
| Immer mehr Eltern machen sich frühzeitig Gedanken darüber, wie sie ihr Vermögen möglichst steuerfrei an die nächste Generation weitergeben können, ohne schon zu Lebzeiten den kompletten Zugriff auf das Vermögen zu verlieren. Die Bündelung insbesondere von Privatvermögen in einem Familienpool ist ein effizientes und anpassungsfähiges Instrument, um das Familienvermögen dauerhaft für die Familie zu erhalten und die Vermögensnachfolge frühzeitig einzuleiten. Teil 1 dieser Beitragsserie befasst sich mit der Pool-Errichtung, Teil 2 mit der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags eines KG-Familienpools. |
1. Die Familie als Gesellschaft ‒ der Familienpool im Überblick
Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber (nachfolgend „Schenker“) in eine Gesellschaft eingebracht. Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag sichern die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen. Sie schützen dieses vor dem Zugriff von Gläubigern, geschiedenen Eheleuten/Lebenspartnern, Schwiegerkindern und Pflichtteilsberechtigten. Die dauerhafte Bündelung des Vermögens in der Gesellschaft und der Schutz vor Zerschlagung durch die Abkömmlinge werden durch restriktive Kündigungseinschränkungen und Abfindungsregelungen im Gesellschaftsvertrag geschaffen.
Eine zusätzliche Absicherung erfolgt durch Gebote, Verbote und Rückforderungsrechte im Schenkungsvertrag, mit dem die Anteile auf die Angehörigen übertragen werden. Flankiert wird die Gestaltung nach Bedarf durch passende Testamente, Eheverträge und Vollmachten. Eine entsprechende Vertragsgestaltung bewirkt eine steuerliche Entlastung oder sogar eine komplette Steuervermeidung.
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