· Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Erbschaftsteuer
von Steuerberater Hans Günter Christoffel, Bornheim
| Die Corona-Pandemie wirkt sich, ob wir wollen oder nicht, auch auf die Erbschaftsbesteuerung aus. Nachfolgend geht es nicht um Erbfälle, sondern um Fälle der vorweggenommenen Erbfolge. Dort stellt sich für den Berater die Frage, was er in Bezug auf das Kurzarbeitergeld bei der Lohnsummenregelung zu beachten hat, ob die Insolvenz eines von den Eltern übernommenen Unternehmens zu einer Nachversteuerung bei dem Erwerber führt und wie sich die Ertragsrückgänge steuerlich bei der Bewertung auswirken können. |
1. Auswirkungen auf die Lohnsummenregelung
Sowohl für die Ermittlung der Ausgangslohnsumme als auch für die Lohnsumme des Erwerbers kommt es auf den Begriff 0„Lohnsumme“ in § 13a Abs. 3 S. 6 ErbStG an. Danach setzt sich die Lohnsumme aus Löhnen und Gehältern einerseits sowie Bezügen und Vorteilen andererseits zusammen, die als Vergütungen im maßgebenden Wirtschaftsjahr an die auf den Lohn- und Gehaltslisten erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Dabei sind Beschäftigte, die
- sich in Mutterschutz oder in einem Ausbildungsverhältnis befinden,
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