· Fachbeitrag · Erbschaft- und Schenkungsteuer
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Unternehmensnachfolge
von RA StB Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M., und RAin StBin Dr. Lisa Riedel, M.Sc., beide Flick Gocke Schaumburg, Bonn
| Die Corona-Pandemie hält die Welt noch immer in Atem. Auch wenn die Maßnahmen im Kampf gegen das neuartige Virus mittlerweile gelockert wurden, werden die Folgen noch Jahre spürbar sein. Bei vielen Unternehmen sind die Gewinne eingebrochen, Mitarbeiter wurden in die Kurzarbeit geschickt oder betriebsbedingt gekündigt. All diese Aspekte haben enorme Auswirkungen auf die Nachfolgeplanung. Dieser Beitrag zeigt die Folgen der Pandemie für bereits erfolgte Unternehmensnachfolgen auf, geht aber auch auf Punkte ein, die für anstehende Übergaben von Bedeutung sind. |
1. Steuerliche Hilfsmaßnahmen im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Die Bundesregierung hat im Zuge der Corona-Hilfsmaßnahmen bereits zahlreiche Erleichterungen für betroffene Unternehmen umgesetzt. So hat der Bundesrat z. B. am 29.6.20 in einer Sondersitzung dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Der Großteil der „Hilfspakete“ betrifft die Ertrag- und die Umsatzsteuer (z. B. temporäre Absenkung der Umsatzsteuersätze oder Erleichterungen bei der Verlustverrechnung, siehe www.iww.de/s3789).
Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer hat bisher allein Bayern steuerliche Hilfsmaßnahmen umgesetzt (BayLSt 26.3.20, S 3900.1.1-23/1 St 34). Diese Maßnahmen betreffen allerdings ausschließlich verfahrensrechtliche Aspekte. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende Erleichterungen:
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