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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Die Algorithmen des Verwaltungsvermögenstests

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Die Steuerverschonungen gemäß §§ 13a , 13b ErbStG für den Übergang von begünstigten Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge oder durch Erbfall werden nur gewährt, wenn auch der Verwaltungsvermögenstest bestanden wird und soweit kein junges Verwaltungsvermögen vorhanden ist (§ 13b Abs. 2 ErbStG). Der folgende Musterfall verdeutlicht die Anforderungen und den verwaltungstechnischen Ablauf des Verwaltungsvermögenstests. |

    1. Musterfall

    A ist am 31.5.14 verstorben. Er hat seine einzige Tochter T testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt. 1980 hatte er gemeinsam mit seinem Freund F die AF-Fassadenbau GmbH & Co. KG (im folgenden KG) gegründet. Bis zu seinem Tode war A mit 40 % und F mit 60 % am Vermögen und den stillen Reserven sowie an den Gewinnen/Verlusten der KG beteiligt. Eine qualifizierte Nachfolgeklausel sieht die Nachfolge der T vor. Der Steuerberater hat auf den 31.5.14 eine Zwischenbilanz für das Gesamthandsvermögen der KG aufgestellt. Zu den Bilanzpositionen sind auf den Todestag folgende Feststellungen getroffen worden:

     

    Zum Betriebsvermögen gehört unter anderem das Grundstück Industrieweg 14. Der hierfür auf den Todestag zu ermittelnde Grundbesitzwert beträgt 2.000.000 EUR. Es handelt sich um ein Betriebsgrundstück. Das Gebäude besteht nach einer Aufstockung im Jahr 2010 aus 3 Geschossen. 1.200 qm der Nutzfläche werden von der KG genutzt. Von der von der KG nicht benötigten Fläche werden 300 qm eines Obergeschosses fremdgewerblich und 100 qm zu fremden Wohnzwecken vermietet.