· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Gesetz zur Anpassung des ErbStG - Berechnung der Erbschaftsteuer nach neuer Rechtslage
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Der folgende Musterfall verdeutlicht die durch das Erbschaftsteueranpassungsgesetz geänderte Berechnung der ErbSt für den Übergang eines Anteils an einer Personengesellschaft. Zum besseren Verständnis und wegen des Zusammenhangs zwischen den erbschaftsteuerlichen Berechnungen und der nahezu unveränderten Unternehmensbewertung wird dabei auch auf die Unternehmensbewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren eingegangen. |
1. Musterfall
Unterstellt wird ein Todesfall im Jahr 2016 nach Inkrafttreten der Neuregelung. Die kinderlose Erblasserin M hat laut Testament ihren 40 Jahre alten Neffen N zum Alleinerben eingesetzt. Zum Nachlass gehört neben einem Anteil an einer Personengesellschaft noch diverses Privatvermögen.
Die Firma „M und P GmbH & Co. KG“ (KG) mit Sitz in Bonn betreibt eine Holzhandlung sowie die Herstellung von Türen und Möbeln aller Art aus Holz. Die KG wurde von der Erblasserin M und Herrn P gegründet. Beide sind bis zum Tode von M zu jeweils 50 % am Vermögen sowie den stillen Reserven und den Gewinnen/Verlusten der KG beteiligt. Die GmbH ist vermögensmäßig nicht beteiligt. M und P hielten die GmbH-Anteile mit jeweils 50 % im Sonderbetriebsvermögen (SBV). Der gemeine Wert der Anteile beträgt jeweils 20.000 EUR. M und P erhalten für ihre Geschäftsführertätigkeit keinen Gewinnanteil, obwohl für beide jeweils ein Gehalt i. H. von 130.000 EUR angemessen wäre.
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