· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
ErbStG-E: KG-Anteil wird auf Tochter vererbt, ErbSt muss nach neuem Recht ermittelt werden
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Der folgende Musterfall verdeutlicht auf der Basis des Gesetzentwurfs zur Anpassung des ErbStG die zukünftige Berechnung der ErbSt für den Übergang eines Anteils an einer Personengesellschaft. Zum besseren Verständnis und wegen des Zusammenhangs zwischen den erbschaftsteuerlichen Berechnungen und der unveränderten Unternehmensbewertung wird dabei auch auf die Unternehmensbewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren und Substanzwertverfahren eingegangen. Es ist zwar nicht auszuschließen, dass im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch weitere Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen werden. Der Verfasser geht aber davon aus, dass die Ermittlung des begünstigten Vermögens grundsätzlich unverändert bleibt und so bereits jetzt eine vergleichende Berechnung zur noch bestehenden Rechtslage möglich ist. |
1. Musterfall
Unterstellt wird ein Todesfall im Jahr 16 nach Inkrafttreten der Neuregelung. Die Erblasserin M hat laut Testament ihre 40 Jahre alte Tochter T zur Alleinerbin eingesetzt. Zum Nachlass gehört neben einem Anteil an einer Personengesellschaft noch diverses Privatvermögen.
1.1 Anteil GmbH & Co. KG
Die Firma „MP GmbH & Co. KG“ mit Sitz in Bonn betreibt eine Holzhandlung, sowie die Herstellung von Türen und Möbeln aller Art aus Holz. Die „MP GmbH & Co. KG“ wurde von der Erblasserin M und Herrn P gegründet. Beide waren seit der Gründung bis zum Tode von M zu jeweils 50 % am Vermögen sowie den stillen Reserven und den Gewinnen/Verlusten der „MP GmbH & Co. KG“ beteiligt. Die GmbH ist vermögensmäßig nicht beteiligt.
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