· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Gesetz zur Anpassung des ErbStG:Verwaltungsvermögenstest in Holdingstrukturen
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Das erbschaftsteuerlich begünstigte Vermögen und das nicht begünstigte Verwaltungsvermögen werden in Holding- bzw. Konzernstrukturen gemäß dem durch das Erbschaftsteueranpassungsgesetz eingefügten § 13b Abs. 9 ErbStG im Wege einer Verbundvermögensaufstellung ermittelt. Damit sollen die aus dem bisherigen Recht bekannten positiven sowie negativen Kaskadeneffekte bei der Berechnung des Verwaltungsvermögens im neuen Recht vermieden werden. Der folgende Musterfall geht auf die Ermittlung des Verwaltungsvermögens sowie die Berechnung der ErbSt beim Übergang einer Holdinggesellschaft und der dazugehörenden Beteiligungen ein. |
1. Prolog
Bei Anwendung des § 13b Abs. 9 ErbStG mit seinen Verweisen auf andere Vorschriften des § 13b ErbStG ergibt sich ein nur schwer zu durchschauendes Labyrinth gesetzlicher Regelungen. Laut Wikipedia bezeichnet ein Labyrinth ein System von Linien oder Wegen, das durch zahlreiche Richtungsänderungen ein Verfolgen oder Abschreiten des Musters zu einem Rätsel macht. Darüber hinaus wird der Begriff im übertragenen Sinne verwendet, um einen Sachverhalt als unüberschaubar oder schwierig zu kennzeichnen!
2. Musterfall
M ist Alleingesellschafterin der X-GmbH. Im Wege der Schenkung überträgt M ihre Anteile an der X-GmbH auf ihre Tochter T. Die X-GmbH ist eine Holdinggesellschaft, die Anteile an den Tochtergesellschaften Y-GmbH und Z-GmbH hält und selbst nicht operativ tätig ist. Der nach einer bewertungsrechtlich anerkannten Bewertungsmethode ermittelte gemeine Wert der X-GmbH (§ 11 Abs. 2 BewG) beträgt 23.465.000 EUR und schließt die Werte der Beteiligungen an der Y-GmbH und Z-GmbH ein.
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