· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Qualifizierte Nachfolgeklausel und Erbengemeinschaft
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Der Übergang des Anteils an einer Personengesellschaft aufgrund einer qualifizierten Nachfolgeklausel gehört zum gesellschaftsvertraglichen Standard, verlangt aber oftmals begleitende Maßnahmen für einen steueroptimierten Übergang. Die Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 geben zwar Hinweise auf die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen gemäß §§ 13a , 13b ErbStG , dies sollte aber nicht den für die Gestaltungspraxis ebenso wichtigen Blick auf die einkommensteuerrechtlichen Folgen des Todes des Gesellschafters verschließen. |
1. Sachverhalt
Gesellschafter X ist am 31.7.11 im Alter von 67 Jahren unerwartet verstorben. In einem schon vor längerer Zeit formgültig errichteten Testament hat er seine Ehefrau, mit der er von Beginn der Ehe an in Gütertrennung gelebt hat, und seine beiden Kinder zu Erben eingesetzt und bestimmt, dass sein Sohn Y seinen Gesellschaftsanteil an der XYZ-GmbH & Co. KG in Düsseldorf und das Grundstück in Düsseldorf erhalten soll, während seine Ehefrau F und die Tochter T, die schon zu Lebezeiten erhebliche Zuwendungen bekommen hatten, „das restliche private Vermögen einschließlich eventuell vorhandener privater Verbindlichkeiten zu gleichen Teilen erhalten und nach freiem Ermessen unter sich aufteilen sollen“.
X war an der XYZ-GmbH & Co. KG in Düsseldorf mit 40 % beteiligt. Die restlichen 60 % werden von seinem Sohn Y (5 %) und von Z (55 %) gehalten. Die Beteiligungsverhältnisse sind auch für die Gewinnverteilung maßgeblich. Die GmbH, deren Anteile im Gesamthandsvermögen der KG gehalten werden, ist am Vermögen der KG nicht beteiligt. In einer im Gesellschaftsvertrag der KG enthaltenen „qualifizierten Nachfolgeklausel“ ist bestimmt, dass Sohn Y im Falle des Todes des X in dessen Gesellschafterstellung nachrücken soll.
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