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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Übergang einer Betriebsaufspaltung - Bewertung, Begünstigung und Verwaltungsvermögenstest

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Dem Übergang einer klassischen Betriebsaufspaltung zwischen einer Besitzgesellschaft in der Rechtsform eines Personenunternehmens und der Betriebsgesellschaft in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft liegt im Ergebnis die einheitliche Übertragung von zwei Unternehmen zugrunde. Während einkommensteuerlich eine Buchwertübertragung gemäß § 6 Abs. 3 EStG gewünscht wird, ist schenkung- bzw. erbschaftsteuerlich zu prüfen, wie der Unternehmenswert der Betriebsaufspaltung zu ermitteln ist und ob für die Übertragung die Begünstigungen gemäß §§ 13a , 13b ErbStG zur Anwendung kommen. |

    1. Fallbeispiel

    Die Brüder A und B sind zu je ½ Miteigentümer der bebauten Grundstücke Fabrikstraße 14 und 16, die sie als „A und B GbR“ an die „A und B GmbH“ vermieten. Es handelt sich bei den Grundstücken Fabrikstraße 14 und 16 um eigenständige wirtschaftliche Einheiten i.S. des § 2 BewG. An der „A und B GbR“ sind A und B entsprechend ihren Miteigentumsanteilen zu jeweils 50 % beteiligt. An der „A und B GmbH“ sind A zu 75 % und B zu 25 % beteiligt.

     

    Das Grundstück Fabrikstraße 14 ist mit einem Wohn- und Bürogebäude (gemischt genutztes Grundstück i.S. von § 181 Abs. 7 BewG) bebaut. Die Büroräume mit einem Anteil von 60 % der Wohn- und Nutzfläche sind an die GmbH für deren gewerbliche Zwecke zu einer fremdüblichen Miete von monatlich 3.000 EUR zuzüglich Nebenkosten vermietet. Die restlichen 40 % der Wohn- und Nutzfläche, die ebenfalls zum Betriebsvermögen des Besitzunternehmens gehören, sind zu Wohnzwecken an fremde Dritte zu einer fremdüblichen Miete von monatlich 1.000 EUR zuzüglich Nebenkosten vermietet. Der Wert der Miteigentumsanteile am gemischt genutzten Grundstück ist im Sachwertverfahren mit jeweils 242.957 EUR ermittelt und festgestellt worden.