· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Übergang mehrerer Unternehmensbeteiligungen und Steuerverschonung nach § 13a ErbStG
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Werden mehrere Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen, also mehrere wirtschaftliche Einheiten, übertragen, kommt der Wahl zwischen der 100 %-Verschonung und der 85 %-Verschonung besondere Bedeutung zu. Insbesondere die Anforderung der Finanzverwaltung an den Verwaltungsvermögenstest überzeugen hier nicht, wie folgender Fall zeigen wird. |
1. Antrag auf 100 %-Verschonung und seine Folgen
Ein Erwerber kann gemäß § 13a Abs. 8 ErbStG unwiderruflich erklären, dass die Steuerbefreiung nach § 13a Abs. 1 bis 7 ErbStG i.V. mit § 13b ErbStG mit der Maßgabe gewährt wird, dass
- an die Stelle der Steuerbefreiung von 85 % eine Befreiung von 100 % tritt,
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