· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Vererbung eines Anteils an einer GmbH & Co. KG: Testamentsvarianten und ihre steuerlichen Folgen
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Gehören Anteile an einer GmbH & Co. KG zum Vermögen des Erblassers, sind für die Testamentsgestaltung nicht nur erbrechtliche, sondern auch gesellschaftsrechtliche Vorgaben für die Nachfolgeregelung zu beachten. Dies gilt sowohl aus zivil- als auch aus steuerrechtlicher Sicht. Der folgende Beitrag verdeutlicht - in Fortsetzung des Beitrags zur Vererbung von GmbH-Anteilen - die testamentarischen Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch die Gestaltungsgrenzen für den Fall, dass im Gesellschaftsvertrag der KG eine qualifizierte Nachfolgeklausel vereinbart wurde. |
1. Ausgangsfall
A (61 Jahre alt) ist verheiratet und lebt mit seiner Ehefrau B (59 Jahre alt) im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das Ehepaar hat die beiden Söhne S (36 Jahre alt) und U (34 Jahre alt). Die Ehegatten haben bisher weder ein Testament errichtet noch eine erbvertragliche Regelung untereinander oder mit den Kindern getroffen.
A ist mit 50 % an der AB-GmbH & Co. KG als Kommanditist beteiligt. Weitere 50 % hält der Kommanditist B. Komplementärin ist die vermögensmäßig nicht beteiligte AB-GmbH, an der A und B ebenfalls mit jeweils 50 % beteiligt sind. Die Anteile an der GmbH werden auf ausdrücklichen Wunsch der Kommanditisten nicht als Gesamthandsvermögen in der KG gehalten, sodass sie ertragsteuerlich als deren Sonderbetriebsvermögen (SBV) zu behandeln sind. Der gemeine Wert (§ 11 Abs. 2 BewG) des KG-Anteils des A ist gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 2 BewG wie folgt festgestellt worden:
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