· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Verwaltungsvermögenstest bei der Personengesellschaft
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Der mit dem ErbStAnpG geänderte Verwaltungsvermögenstest wirkt sich auch auf die Ermittlung des Verwaltungsvermögens des Gesellschafters einer Personengesellschaft aus. Zwar erfolgt die Verteilung des gesamthänderisch gebundenen Verwaltungsvermögens auf die einzelnen Gesellschafter wie bisher; jedoch können die geänderten Vorgaben für die Berechnung des Verwaltungsvermögens zu völlig anderen Ergebnissen führen. Die bisherigen Aussagen der Finanzverwaltung hierzu müssen daher angepasst werden. Der folgende Musterfall zeigt auf, wie sich die geänderte Rechtslage auf die Ermittlung des Verwaltungsvermögens auswirkt. |
1. Musterfall
Sohn S (43 Jahre alt) erhält von seinem Vater, dem Unternehmer X, am 31.3.17 im Wege einer Schenkung eine 52 %-Beteiligung an der Winter-GmbH & Co. KG. Die weiteren 48 % der Anteile hält Mitgesellschafter Y, die Komplementär-GmbH ist nicht am Vermögen der KG beteiligt. Der gemeine Wert des Gesamthandsvermögens der KG ist in einem anerkannten Bewertungsverfahren (§ 11 Abs. 2 S. 2 BewG) mit 9.388.778 EUR ermittelt worden.
Zum Betriebsvermögen der KG gehört ein mit einer Lagerhalle bebautes Grundstück, das schon seit fünf Jahren für die eigenen gewerblichen Zwecke nicht mehr benötigt und daher seit diesem Zeitpunkt an ein anderes Unternehmen vermietet wird. Der auf den Bewertungsstichtag 31.3.17 festgestellte Grundbesitzwert beträgt aufgrund einer besonders exponierten Lage des Grundstücks 3.928.438 EUR.
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