· Fachbeitrag · Betriebsvermögen
Verwaltungsvermögenstest: Schuldenverrechnung und (junges) Verwaltungsvermögen
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Der mit dem Erbschaftsteueranpassungsgesetz geänderte Verwaltungsvermögenstest erlaubt im Grundsatz einen deutlich verbesserten Abzug von Schulden bei der Ermittlung des Verwaltungsvermögens. Mit dem verbesserten Abzug von Schulden sind allerdings auch neue gesetzliche Beschränkungen verbunden, mit denen der Gesetzgeber einen ihm nicht gerechtfertigt erscheinenden Abzug von Schulden verhindern will. Der nachfolgende Musterfall zeigt auf, dass dies zu mitunter komplizierten Berechnungen führt. |
1. Musterfall
Tochter T (35 Jahre alt) erhält von ihrem Vater, dem Unternehmer U, am 31.1.17 im Wege eines Vermächtnisses eine 100 %-Beteiligung an der Sunshine-GmbH. Der Wert des Anteils ist gemäß § 151 Abs. 1 Nr. 3 BewG mit 7.523.426 EUR festgestellt worden.
Zum Betriebsvermögen der GmbH gehört ein ehemals als Bürogebäude genutztes Grundstück, das seit Januar 2016 für die eigenen gewerblichen Zwecke nicht mehr benötigt wird und daher seit diesem Zeitpunkt an ein anderes Unternehmen vermietet wird. Der auf den Bewertungsstichtag 31.7.17 festgestellte Grundbesitzwert beträgt 1.328.438 EUR.
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