Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Bewertung

    Übertragung eines Rentenversicherungsvertrags als Schenkungsteuersparmodell

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Die Übertragung von Rentenversicherungsverträgen ist ein von der Versicherungswirtschaft gern angebotenes Modell zur steueroptimierten Vermögensnachfolge. Dabei soll die Steuerersparnis durch eine niedrige Bewertung des übertragenen Versicherungsvertrags erreicht werden. Ein rechtskräftiges Urteil des FG Münster (13.9.18, 3 K 2766/16 Erb, Abruf-Nr. 206751 ) zeigt, dass solche Versicherungsverträge einer kritischen Prüfung unterworfen werden sollten. Das FG Münster hat zwar die Revision gegen sein Urteil zugelassen, diese ist jedoch nicht eingelegt worden. Es bleibt daher offen, ob der BFH der Auffassung des FG gefolgt wäre. |

    1. Musterfall

    In dem vom FG Münster entschiedenen Fall übertrug der Erblasser E im Jahr 01 seiner Lebensgefährtin L einen Rentenversicherungsvertrag und verstarb im Jahr 02.

     

    • Vertragsmodell

    Der Entscheidung des FG Münster lag ein Vertragsmodell zugrunde, das wie folgt beschrieben werden kann:

     

    • Der Schenker/Erblasser E schließt eine sofort beginnende Rentenversicherung mit einem vorgesehenen Übertragungswert als Einmalbeitrag ab.

     

    • Der Schenker/Erblasser E wird zunächst Versicherungsnehmer und versicherte Person. Die Versicherungsnehmer-Eigenschaft wird auf die Lebensgefährtin L übertragen.

     

    • Die Lebensgefährtin erhält bis zum Tod des Schenkers/Erblassers als versicherte Person eine monatliche Rente.

     

    • Bei Tod der versicherten Person wird ein Einmalbeitrag abzüglich der bereits gezahlten Renten zurückgezahlt.

     

    • Nach den für den Versicherungsvertrag geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen ist eine Kündigung und Rückforderung des Einmalbetrags nicht möglich.