· Fachbeitrag · Bewertung
Update: Bewertung bebauter Grundstücke im Vergleichs- oder Sachwertverfahren
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Für die Bewertung von Immobilien im Schenkungs- oder Erbfall bietet das BewG verschiedene Bewertungsverfahren an, die vom Steuerpflichtigen allerdings nicht frei gewählt werden können. Der folgende Musterfall geht auf Abgrenzungsfragen bei der Bewertung von Immobilien im Vergleichswertverfahren oder Sachwertverfahren ein und erläutert die Bewertungsmethode des Sachwertverfahrens anhand der Bewertung eines Einfamilienhauses. |
1. Musterfall
Ein mit einem vermieteten freistehenden Einfamilienhaus (Baujahr 1990, mit Keller, Dachgeschoss ausgebaut, Standardstufe 3) bebautes Grundstück ist zum 1.2.19 (Bewertungsstichtag) zu bewerten. Die Brutto-Grundfläche des Gebäudes beträgt 220 qm. An das Haus grenzt eine nicht überdachte Terrasse (Baujahr 2010, Bruchsteinplatten mit Unterbeton) mit einer Fläche von 30 qm an. Auf dem Grundstück befinden sich außerdem eine freistehende Einzelgarage der Standardstufe 3 mit einer Brutto-Grundfläche von 23 qm (Baujahr 2000) und ein Außen-Schwimmbecken (Baujahr 2010, normale Ausführung) mit einer Fläche von 32 qm. Das Grundstück hat eine Fläche von 700 qm, und der Bodenrichtwert beträgt 200 EUR/qm. Vom Gutachterausschuss stehen keine Vergleichspreise, Vergleichsfaktoren und örtliche Sachwertfaktoren für das Grundstück zur Verfügung. Erbin ist die Tochter T.
2. Bewertungsmethoden zur Bewertung bebauter Grundstücke
Das BewG sieht für die Bewertung bebauter Grundstücke drei Bewertungsmethoden vor. Diese sind gemäß § 182 BewG
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