· Fachbeitrag · Bewertungsrecht
Immobilienschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
von Dipl.-Finw. StB Hans Günter Christoffel, Bornheim
| Regelmäßig werden Immobilien zu Lebzeiten auf nahe Angehörige unter Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs übertragen. Vielfach wird dabei vereinbart, dass bei Tod des Nießbrauchsberechtigten das Nießbrauchsrecht auf den überlebenden Ehegatten übergeht und von ihm bis zu dessen Tod ausgeübt werden kann. Die folgenden Ausführungen zeigen, dass ein Schenkungsfall unter Nießbrauchsvorbehalt, der vor dem 1.1.09 unter Beachtung des § 25 ErbStG abgewickelt wurde, bei einem aufschiebend bedingten Nießbrauchsrecht zugunsten des Ehegatten dann zu komplizierten Steuerberechnungen führt, wenn die zinslos gestundete Steuer nicht zusammen mit der sofort zu zahlenden Steuer abgelöst wurde. |
1. Vor und nach der Reform
Bei der schenkungsteuerlichen Beurteilung des Bedachten sind dabei 2 Zeitabschnitte zu beachten:
- Bis zum 31.12.08 wurde der Kapitalwert des Nießbrauchsrechts nicht vom Grundbesitzwert abgezogen, wenn sich der Schenker ein Nießbrauchsrecht an dem übertragenen Grundstück zu seinen Gunsten oder zugunsten seines Ehegatten zurückbehalten hatte. Vielmehr wurde die Steuer, die auf den Kapitalwert des Nießbrauchsrechts entfiel, bis zu dessen Erlöschen zinslos gestundet. Sie konnte auf Antrag des Erwerbers jederzeit mit dem Barwert nach § 12 Abs. 3 BewG abgelöst werden.
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