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  • · Fachbeitrag · Erbschaftsteuer

    Vergleichsweise Einigung über den Zugewinnausgleichs- und Pflichtteilsanspruch

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Zugewinnausgleichsansprüche des Ehegatten sowie Pflichtteilsansprüche des Ehegatten und der Kinder können die Unternehmensnachfolge erheblich gefährden und unnötige steuerliche Belastungen hervorrufen. Eine aktuelle Entscheidung des BFH verdeutlicht in besonderem Maße, dass die Planung der Unternehmensnachfolge ständiger Überprüfung und Anpassung bedarf. |

    1. Rechtliche Ausgangslage

    Wird der überlebende Ehegatte nach dem Tod des Erblassers weder Erbe noch Vermächtnisnehmer und lebten die Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, richten sich die familienrechtlichen und erbrechtlichen Ansprüche des überlebenden Ehegatten nach der sogenannten güterrechtlichen Lösung.

     

    • Wird der Ehegatte durch ein Testament oder einen Erbvertrag von der Erbfolge ausgeschlossen, steht ihm gemäß § 1371 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns zu.