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  • · Fachbeitrag · Musterfall

    Betriebsvermögen in der Erbauseinandersetzung

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Befinden sich Einzelunternehmen, Gesellschaftsanteile oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen im Nachlass einer Erbengemeinschaft, kann der Zeitpunkt der Erbauseinandersetzung einschneidende erbschaftsteuerliche Konsequenzen hinsichtlich der Steuerbefreiungen für das begünstigte Vermögen haben. Die Folgen beim Familienheim und für vermietete Wohnimmobilien hatten wir bereits dargelegt (s. Brüggemann, ErbBstg 16, 270 ). Das FG Baden-Württemberg (12.2.20, 7 K 3343/18, Rev. BFH: II R 12/20) hatte nun einen brisanten Fall „auf dem Tisch“, in dem es um die Steuerverschonung gemäß §§ 13a , 13b ErbStG für ein L+F-Vermögen nach einer Erbauseinandersetzung ging. |

    1. Musterfall

    Erben der im Januar 09 verstorbenen Frau A waren deren Ehemann B und die gemeinsame Tochter C je zur Hälfte. Nach dem Tod des Ehemannes im März 15 wurde C dessen Alleinerbin. Zum Nachlass von Frau A gehörten unter anderem ein an einen Dritten zur landwirtschaftlichen Nutzung verpachtetes Hofgut sowie ein nicht gemäß § 13d ErbStG steuerbefreites Grundstück in der Y-Straße. Die Grundbesitzwerte wurden von den Finanzämtern jeweils auf den Todestag im Januar 09 festgestellt.

     

    Gegen den Feststellungsbescheid über den Grundbesitzwert für das Grundstück Y-Straße auf 570.000 EUR legten B und C keinen Einspruch ein, wohl aber gegen den auf dessen Grundlage ergangenen ErbSt-Bescheid. Der Grundbesitzwert für das Hofgut wurde erst im Oktober 11 mit 732.094 EUR festgestellt. Nunmehr legten B und C sowohl gegen den Feststellungsbescheid als auch gegen den daraufhin geänderten ErbSt-Bescheid Einspruch ein.

            

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