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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    Anerkennung des Begünstigungstransfers: Chancen und Risiken bei der Erbauseinandersetzung

    von Prof. Dr. Gerhard Brüggemann, Münster

    | Befinden sich steuerbefreite Vermögensgegenstände im Nachlass einer Erbengemeinschaft, kann die Erbauseinandersetzung hinsichtlich der Steuerbefreiungen für Unternehmensvermögen, für vermietete Wohnimmobilien oder für das Familienheim im Idealfall zu einem vollständigen Begünstigungstransfer führen. Die Erbauseinandersetzung kann aber auch einen Verlust der Steuerbefreiung bewirken. Der BFH hatte schon 2015 eine richtungsweisende Entscheidung zur Anerkennung des Begünstigungstransfers getroffen. Die Komplexität der Erbengemeinschaft und ihrer Auseinandersetzung ließ jedoch erwarten, dass es zu weiteren Streitfällen mit der Finanzverwaltung kommen würde. Der Musterfall verdeutlicht auf der Grundlage einer aktuellen Entscheidung des FG Düsseldorf (21.4.21, 4 K 1154/20 Erb, Abruf-Nr. 224814 , Rev. BFH: II R 12/21 ), worauf bei der Erbauseinandersetzung zu achten ist und wie die Erfolgsaussichten der eingelegten Revision einzuschätzen sind. |

    1. Musterfall

    Die Eltern verstarben im Jahr 01 kurz nacheinander. Die Söhne A und B beerbten sowohl die Mutter als auch den Vater zu je 1/2. Zum Nachlass der Mutter gehörten verschiedene Grundstücke, zum Nachlass des Vaters (Erblasser) ebenfalls Grundstücke, aber auch eine 20%ige Kommanditbeteiligung an einer X-GmbH & Co. KG (KG) sowie eine 20%ige Beteiligung an der Komplementärin der KG, der X-GmbH (GmbH). Die übrigen 80 % an der KG und der GmbH hielt im Zeitpunkt des Erbfalls bereits A. Im Einzelnen ergaben sich für den Nachlass des Vaters folgende Werte:

     

    • Nachlass des Vaters
    Vermögensgegenstand
    Wert bei A (1/2)
    Wert bei B (1/2)

    X-Straße. 1

    65.595

    65.595

    X-Straße. 2

    143.500

    143.500

    Y-Straße. 3

    260.000

    260.000

    Z-Straße

    17.000

    17.000

    KG-Beteiligung (einschl. GmbH)

    156.128

    156.128

    Summe

    642.223

    642.223