· Fachbeitrag · Steueroptimierung
Pkw, Hausrat & Co. ‒ Freibeträge für Sachwerte als Gestaltungsmittel nutzen
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
| Viele Rentner verzichten im Alter auf einen eigenen Pkw. Das gilt insbesondere dann, wenn sie in einem Pflegeheim untergebracht sind. Dabei kann es mit Blick auf die erbschaftsteuerlichen Freibeträge durchaus sinnvoll sein, auch einen nicht genutzten Pkw im Besitz zu haben ‒ selbst wenn dieser finanziert wurde. Gleiches gilt für Hausrat & Co. Wieso das so ist und wie groß das aus normalen Sachwerten bestehende Vermögen sein sollte, zeigt dieser praktische Fall. |
1. Musterfall
Rudi ist 93 Jahre alt. Altersbedingt lebt er wie viele Rentner in einem kleinen Apartment eines Pflegeheims. Dort befindet sich sein Hausrat im Wert von etwa 5.000 EUR. Zudem ist Rudi sehr vermögend. Er verfügt über Kapitalanlagen im Wert von 1.000.000 EUR. Einziger Nachkomme ist sein Sohn Sven.
2. Steueroptimierung durch zusätzliche Freibeträge
Verstirbt Rudi, dann ist Sven sein Alleinerbe und Erbschaftsteuer fällt an. Während der Hausrat gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a) ErbStG steuerfrei ist, unterliegen die Kapitalanlagen mit 1.000.000 EUR der Besteuerung. Abzuziehen ist gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG eine Pauschale für die Bestattung von 10.300 EUR sowie der persönliche Freibetrag von 400.000 EUR (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG). Damit verbleiben für die Besteuerung 589.700 EUR. Die Erbschaftsteuer beträgt in diesem Fall 88.455 EUR (15 %, § 19 Abs. 1 ErbStG).
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