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  • · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge

    Vererbung von GmbH-Anteilen mit Teilungsanordnung und Vorausvermächtnis

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Werden bei der Übertragung von Anteilen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft im Wege der vorweggenommenen Erbfolge nicht sämtliche Anteile übertragen, bedarf es regelmäßig einer begleitenden testamentarischen oder erbvertraglichen Regelung, um auch die Nachfolge in die verbliebenen Anteile zu regeln. Gleiches gilt, wenn eine vorweggenommene Erbfolge nicht gewollt ist und die Unternehmensnachfolge zumindest vorerst testamentarisch geregelt werden soll. Der Musterfall geht auf die zivil- und steuerrechtlichen Folgen der Erbeinsetzung mehrerer Erben in Erbengemeinschaft, verknüpft mit der Anordnung von Vorausvermächtnissen und/oder Teilungsanordnungen, ein. |

    1. Musterfall

    Vater V hatte im Jahr 2005 seinem Sohn S im Wege vorweggenommener Erbfolge 50 % der Anteile an der X-GmbH übertragen. Zeitgleich hatte er seiner Ehefrau und seiner Tochter privates Vermögen übertragen. Im Gesellschaftsvertrag der GmbH ist geregelt, dass der Geschäftsanteil eines Gesellschafters frei vererblich ist und die Gesellschafterversammlung innerhalb eines Jahres von den Erben verlangen kann, dass diese den Gesellschaftsanteil auf einen Miterben übertragen.

     

    Die vorweggenommene Erbfolge war gleichzeitig Anlass für die wirksame Aufhebung eines Berliner Testaments der Ehegatten aus dem Jahr 1975 und die Errichtung eines notariellen Einzeltestaments des V mit dem Ziel, die restlichen GmbH-Anteile dem Sohn S zuzuwenden und der Ehefrau und Schwester das noch vorhandene Privatvermögen des Vaters zukommen zu lassen. Im neu errichteten Testament hat der Vater seine Ehefrau und seine beiden Kinder zu je 1/3 als Erben eingesetzt. Außerdem hat V verfügt, dass