Das OLG Zweibrücken hatte sich in seinem Beschluss vom 27.5.24 (8 W 41/23) mit der Frage zu beschäftigen, ob ein testamentarisch ausdrücklich enterbter Sohn gesetzlicher (Ersatz-)Erbe sein kann, wenn das Testament ansonsten ins Leere geht.
Im Wege einstweiligen Rechtsschutzes beantragte die B Erstattung ungedeckter Heimkosten. Die B bezieht verschiedene Renten; weiter hatte sie Mitte 2018 ihr hälftiges Grundstückseigentum sowie darüber hinaus ihren ...
Nach Anmerkung 1 Satz 1 zu Nr. 14110 KV-GNotKG ist die Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers kostenfrei, wenn der Eintragungsantrag (bzw. der Erbauseinandersetzungsvertrag) binnen zwei Jahren seit dem ...
In seinem Beschluss vom 28.3.24 hatte sich das Amtsgericht Mannheim (2 K 123/23) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine Miteigentümerin von Grundbesitz, die als nicht befreite Vorerbin am Grundbesitz beteiligt ist, für ihren Antrag auf Anordnung der Teilungsversteigerung der Zustimmung der Nacherben bedarf.
Die testamentarisch eingesetzte Testamentsvollstreckerin beantragte die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses. Dieses sollte den Hinweis enthalten, dass die Testamentsvollstreckerin in der Eingehung von ...
Testamentarische Alleinerbin nach dem verstorbenen Ehemann ist dessen Ehefrau geworden. Die Eheleute hatten zum Zeitpunkt des Erbfalls minderjährige Kinder. Das zuständige Familiengericht ordnete ...
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Die 2 wichtigsten Reformen des Jahres aus Erbfolgesicht
Der Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 liegt auf dem Tisch. Und er hält einige Änderungen bereit, auf die Sie Ihre Mandanten jetzt vorbereiten sollten. ErbBstg Erbfolgebesteuerung stellt sie Ihnen zusammen mit den wichtigsten Neuerungen des Wachstumschancengesetzes in einem 2-in1-Update vor.
Die 2 „Supergesetze“ 2024 – praxisgerecht aufbereitet
Gerade wurde das Wachstumschancengesetz verkündet – schon liegt der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 auf dem Tisch. Der Themenschwerpunkt von GStB Gestaltende Steuerberatung gibt Ihnen brandaktuelle Gestaltungstipps zu den beiden wichtigsten Reformen des Jahres.
Das OLG Nürnberg hatte in seinem Beschluss vom 25.3.24 über die Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht zu entscheiden für Verfügungen, die der Bevollmächtigte nach dem Tod des als Eigentümer eines Grundstücks eingetragenen Vollmachtgebers vornimmt. Das Gericht hat dabei u. a. klargestellt, dass die Legitimationswirkung nicht dadurch entfällt, dass der Bevollmächtigte dessen Alleinerbe geworden ist.