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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Neue Stolpersteine bei Anteilsschenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt

    von RA StB Dr. Thomas Stein, FA StR, Ulm

    | Die Übertragung von Personengesellschaftsanteilen unter Nießbrauchsvorbehalt gehört zu den Standards der Nachfolgeplanung. Je nach Planungsrichtung kommt es auf die Mitunternehmerstellung von Schenker, Beschenktem oder von beiden an. Hierbei schlägt der IV. Senat des BFH eine neue Richtung ein. |

    1. Mitunternehmerstellung und deren Bedeutung

    Zunächst entspringt der Mitunternehmerstatus dem Ertragsteuerrecht. Kennzeichnend für den Mitunternehmer i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG ist, dass er zusammen mit anderen Personen eine Mitunternehmerinitiative entfalten kann und ein Mitunternehmerrisiko trägt (BFH 25.6.84, GrS 4/82, BStBl II 84, 751).

     

    1.1 Der Mitunternehmer

    Mitunternehmerinitiative bedeutet dabei vor allem Teilnahme an unternehmerischen Entscheidungen. Ausreichend ist indes schon die Möglichkeit zur Ausübung von Gesellschafterrechten, die wenigstens den Stimm-, Kontroll- und Widerspruchsrechten angenähert sind, die einem Kommanditisten nach dem HGB zustehen oder die den gesellschaftsrechtlichen Kontrollrechten nach § 716 Abs. 1 BGB entsprechen (BFH 13.7.17, IV R 41/14, DStR 17, 2104).