· Fachbeitrag · Checkliste
Disquotale Einlagen und Gewinnausschüttungen im aktuellen Schenkungsteuerrecht
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Die schenkungsteuerliche Behandlung disquotaler Einlagen und Gewinnausschüttungen war in den letzten Jahren Gegenstand komplexer Fragestellungen und Diskussionen. Mit gleich lautenden Erlassen der Länder vom 14.3.12 (BStBl I 12, 331) hat die Finanzverwaltung nun erneut zu Schenkungen unter Beteiligung von Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften Stellung bezogen. Die nachfolgende Checkliste geht auf die wichtigsten Punkte zu der Thematik ein. |
Rechtsprechung wendet sich gegen Verwaltungsauffassung
Der BFH widersprach der von der Finanzverwaltung in R 18 ErbStR 2003 vertretenen Auffassung in mehreren Urteilen (BFH 9.12.09, II R 28/08, ErbBstg 10, 146; BFH 9.7.09, II R 47/07, ErbBstg 10, 30; BFH 7.11.07, II R 28/06, ErbBstg 08, 75; BFH 29.11.06, II R 42/05, BStBl II 07, 319). Eher widerwillig schloss sich diese mit den gleich lautenden Ländererlassen vom 20.10.10 (BStBl I 10, 1207) der Rechtsprechung des BFH an.
Die unterschiedlichen Auffassungen der Finanzverwaltung und des BFH lassen sich im Kern darauf zurückführen, dass der BFH für die Bestimmung des schenkungsteuerrechtlichen Verhältnisses von Kapitalgesellschaft und Gesellschaftern allein auf die Zivilrechtslage und nicht die Zurechnung von Vermögen oder Einkommen aufgrund wirtschaftlicher Betrachtung abstellt.
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