Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Entwurf Erbschaftsteuerrichtlinien

    ErbStR 2019: Wechselwirkungen der Steuerverschonungen für Unternehmen

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Der Entwurf der ErbStR 2019 (im Folgenden ErbStR-E 2019) liegt seit Dezember 2018 vor und dürfte in absehbarer Zeit auch endgültig verabschiedet werden. Inwieweit die Verbände, denen der Entwurf mit einer äußerst knapp gesetzten Frist kurz vor Weihnachten zur Stellungnahme übersandt worden war, noch Einfluss auf die endgültige Fassung nehmen konnten, bleibt abzuwarten. Schwerpunkt dieses Beitrags sind die Wechselwirkungen der Steuerverschonungen für Unternehmen und der Anwendung des § 13d ErbStG . |

    1. Keine Änderung des Ermittlungsschemas zu § 10 ErbStG

    Das Ermittlungsschema zur Ermittlung des steuerpflichtigen Unternehmensvermögens ist in R E 10.1 ErbStR-E 2019 unverändert geblieben. Der steuerpflichtige Teil des Unternehmensvermögens wird weiterhin wie folgt ermittelt:

     

    • Ermittlung steuerpflichtiges Unternehmensvermögen

    Steuerwert des Wirtschaftsteils des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

     

    EUR

    +

    Steuerwert des Betriebsvermögens

    EUR

    +

    Steuerwert der Anteile an Kapitalgesellschaften

    EUR

    =

    Zwischensumme

    EUR

    -

    Befreiungen nach §§ 13a, 13c ErbStG

    EUR

    -

    Befreiungen nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ErbStG

    EUR

    -

    Befreiung nach § 13d ErbStG

    EUR

    =

    steuerpflichtiges Unternehmensvermögen

    EUR