· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Die Begünstigung für Wohnungsunternehmen: Diskussionen dürften wieder Fahrt aufnehmen!
von StBin Dr. Katrin Dorn, München
| Die Ausnahmeregelung des § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. b ErbStG spielt in der Praxis für die Übertragung großer Immobilienvermögen eine tragende Rolle. Ihre Anwendung ist derzeit davon gekennzeichnet, dass die Finanzverwaltung diese i. d. R. in Abhängigkeit von dem Überschreiten der „300-Wohnungen-Grenze“ gewährt, weil nach ihrer Auffassung erst dann ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO für die Erfüllung des notwendigen Hauptzwecks erforderlich sein soll. Die Gerichte messen der Anzahl der vermieteten Immobilien dagegen keine besondere Bedeutung bei. Die Diskussion darüber, welche Sichtweise die richtige ist, dürfte nun wieder neu entfacht werden. So hat sich das FG Münster jüngst mit Urteil vom 11.10.24 positioniert. |
1. Zum Hintergrund
Für Personen und Unternehmen mit großem Immobilienvermögen kann die Regelung des § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. d ErbStG eine erhebliche Entlastung von der Erbschaft- und Schenkungsteuer bedeuten, wenn ein „Wohnungsunternehmen“ im erbschaftsteuerlichen Sinne übertragen wird. Hinsichtlich der Frage, wann ein dafür notwendiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO vorliegt, vertreten BFH und Finanzverwaltung bislang unterschiedliche Auffassungen (s. bereits Scharfenberg/Dorn, DStR 21, 2881 ff.). Nachdem der BFH der o. g. Auffassung der Finanzverwaltung (R E 13b.17 ErbStR) mit seinem Urteil vom 24.10.17 (II R 44/15) eine Abfuhr erteilt hatte, war es ruhig um diese Regelung geworden. Die Finanzverwaltung hatte auf das Urteil mit einem Nichtanwendungserlass reagiert und es lagen keine weiteren Verfahren zu den Voraussetzungen eines solchen Wohnungsunternehmens (mehr) vor. Doch nun ist die Revision gegen das Urteil des FG Münster beim BFH anhängig (II R 39/24).
Beachten Sie | Es spricht viel dafür, dass die Finanzverwaltung auf ein weiteres Urteil des BFH, das der eigenen Auffassung widerspricht, nicht erneut mit einem Nichtanwendungserlass reagieren wird.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig