· Fachbeitrag · Erbschaftsteueranpassungsgesetz
Bestandsaufnahme: Steuerbefreiung für Wohnimmobilien
von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster
| Mit der Erbschaftsteuerreform 2009 ist die Steuerbefreiung für Wohnimmobilien gemäß § 13c ErbStG a. F. in das ErbStG eingefügt worden. Das zum 1.7.16 mit dem Erbschaftsteueranpassungsgesetz reformierte ErbStG hat zu keiner inhaltlichen Änderung dieser Vorschrift geführt. Aufgrund der Einfügung der Abschmelzregelung in § 13c ErbStG n. F., der nun die Minderung der Steuerbefreiungen gemäß §§ 13a , 13b ErbStG regelt für den Fall, dass die Prüfschwelle überschritten wird, findet sich die Steuerbefreiung für Wohnimmobilien - mit unverändertem Wortlaut - in § 13d ErbStG n. F. wieder. Der Beitrag geht auf den Inhalt der Regelung unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen ein. |
1. Begünstigte Objekte
Der gemeine Wert von bebauten Grundstücken oder Grundstücksteilen (begünstigtes Vermögen) ist um einen Befreiungsabschlag von 10 % zu kürzen (§ 13d Abs. 1 und 3 ErbStG), wenn sie
- zu Wohnzwecken vermietet werden,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig