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  • · Fachbeitrag · ErbStRG 2009

    Wissenschaftlicher Beirat begutachtet das ErbStRG 2009 - Zukunft des ErbStG ungewiss

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | In einem Gutachten des wissenschaftlichen Beirats beim BMF wird zu den Begünstigungen des Unternehmensvermögens durch das ErbStG Stellung bezogen. Die Feststellungen des wissenschaftlichen Beirats sind brisant, wird doch die Verfassungsmäßigkeit des ErbStRG derzeit vom BFH geprüft ( BFH 5.10.11, II R 9/11, ErbBstg 12, 15 ff., DStR 11, 2193) und ist eine erneute Vorlage des ErbStG beim BVerfG nicht ausgeschlossen. Im Folgenden werden die Ergebnisse des Gutachtens in gebündelter Form wiedergegeben. |

    1. Ausgangslage und Fragestellung des Gutachtens

    Mit Beschluss vom 7.11.06 hat das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben, dass die anzuwendenden Bewertungsmethoden eine Annäherung an den gemeinen Wert (Verkehrswert) gewährleisten und etwaige Lenkungszwecke der Erbschaftsteuer nicht auf der Bewertungsebene, sondern „in Form zielgenauer und normenklarer steuerlicher Verschonungsregelungen“ umgesetzt werden müssen.

     

    Ausgehend von dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe und seiner Umsetzung durch den Gesetzgeber mit dem ErbStRG 2009 setzt sich das Gutachten des wissenschaftlichen Beirats mit der Frage auseinander, ob die mit dem ErbStRG 2009 eingeführten Verschonungsregeln, die laut Beirat „in der Literatur als faktische Abschaffung der Erbschaftsteuer interpretiert wurden“, diesen verfassungsrechtlichen Vorgaben gerade auch im Hinblick auf die vom Gesetzgeber intendierte Sicherung der Beschäftigung entsprechen und erörtert gesetzgeberische Alternativen.