· Fachbeitrag · Finanzverwaltung
Entwurf der Erbschaftsteuerrichtlinien 2011
| Mit Stand 1.8.11 wurde ein Entwurf der ErbStR 2011 auf der Internetseite des BMF veröffentlicht. Die endgültige Verabschiedung soll noch vor der Winterpause erfolgen. Die Richtlinien sollen auf alle Erwerbsfälle anzuwenden sein, für die die Steuer nach dem 31.10.11 entsteht. Sie sollen auch für Erwerbsfälle gelten, für die die Steuer vor dem 1.11.11 entstanden ist, soweit sie geänderte Vorschriften des ErbStG und BewG betreffen, die vor dem 1.11.11 anzuwenden sind. Bisher ergangene Anweisungen, die mit diesen Richtlinien im Widerspruch stehen, sollen nicht mehr anzuwenden sein. |
1. Die neuen Richtlinien - Aufteilung
Die Erbschaftsteuerrichtlinien, die durch die ErbStH 2011 erläutert werden, sind wie folgt unterteilt.
- Teil I: Einführung zum zeitlichen Anwendungsbereich
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