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  • · Fachbeitrag · Immobilienübertragungen

    Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt: Ermittlung der abziehbaren Nießbrauchslast

    von Dr. Thomas Stein, Rechtsanwalt/Steuerberater, Ulm

    | Grundstücksschenkungen unter Nießbrauchsvorbehalt erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. Es wird davon ausgegangen, dass in 50 % der innerfamiliären lebzeitigen Übertragungen von Immobilien ein Nießbrauchsvorbehalt des Schenkers an der Immobilie vereinbart wird. Vor diesem Hintergrund beleuchtet der nachfolgende Beitrag den Abzug der Nießbrauchslast in steuerlicher Hinsicht. |

    1. Bewertungsmodalitäten

    Mit einem Nießbrauchsvorbehalt kann nicht nur die fortwährende Versorgung des Übergebers sichergestellt werden. Es mindert sich auch das schenkungsteuerliche Volumen und damit die Steuerlast. Schließlich kann der Nießbrauchswert als Verbindlichkeit gemäß § 10 Abs. 1 ErbStG abgezogen werden, seit § 25 ErbStG a. F. aufgehoben wurde (BFH 17.10.01, II R 72/99, BStBI II 02, 25). Zur Abzugsmodalität sind zunächst zwei grundsätzliche Varianten zu betrachten:

     

    • Regelmäßig erfolgt der Abzug des Nießbrauchsrechts vom Erwerb des Beschenkten dergestalt, dass sowohl der Grundbesitz gemäß BewG bewertet wird ebenso wie die Belastung des Nießbrauchs. Die Bewertung wird sodann gemäß § 14 BewG mit dem Jahreswert gemäß § 15 BewG durchgeführt.