· Fachbeitrag · Nachfolgeplanung
Innerfamiliäre Übertragungen gegen Rente oder dauernde Last ‒ wichtige Neuerungen in Sicht!
von Dr. Thomas Stein, Rechtsanwalt/Steuerberater, Ulm
| In der Nachfolgeplanung sind Übertragungen gegen Rente oder dauernde Last gerade im Familienverbund häufig anzutreffende Rechtsinstitute. Der Übergeber sichert sich so ‒ ungeachtet der Übergabe der Einkunftsquelle ‒ laufende Erträge auf Lebenszeit. Der BFH hat jüngst das BMF zum Beitritt im Verfahren IX R 11/19 (BFH/NV 20, 977) aufgefordert und lässt damit aufhorchen. Der BFH könnte damit auf eine Rechtsprechungslinie einschwenken, die den Anwendungsbereich der unentgeltlichen Übergabe gegen Rente oder dauernde Last erweitern dürfte. Der Beitrag zeigt, wie man die möglichen neuen Tendenzen bereits jetzt in die Gestaltungsberatung mit einbindet. |
1. System der Übertragungen gegen Versorgungsleistung
Das Versprechen von Leibrenten und dauernden Lasten im Zusammenhang mit einer Übertragung von Vermögenswerten als Gegenleistung wird unter dem Oberbegriff der Übertragung gegen Gewährung von Versorgungsleistungen geführt. Solche Versorgungsleistungen sind in § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG im Bereich der Sonderausgaben kodifiziert und nehmen in der Nachfolgeplanung eine Sonderstellung im Bereich der Rentengewährung ein. Zur Qualifizierung einer Versorgungsleistung sind folgende Unterscheidungen zu treffen:
- Zum einen ist zu unterscheiden zwischen Vermögensübertragungen gegen Gewährung von Versorgungsleistungen bis zum 31.12.07 einerseits und Vermögensübertragungen ab dem 1.1.08 anderseits (Zeitraum).
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