· Fachbeitrag · Nachlass
Nachlass: Handlungsoptionen zur Beschränkung der Haftung im Zivil- und Steuerrecht
von RA Reiner Hollender, FA StR, Lehrbeauftragter der Hochschule Niederrhein, Mönchengladbach
| Nachlässe sind zuweilen unübersichtlich und mit zahlreichen Haftungsrisiken behaftet. Die Erben und ihre Berater müssen innerhalb von wenigen Wochen die richtigen Weichen stellen, soll eine ungewünschte Inanspruchnahme der Erben mit deren Eigenvermögen vermieden werden. Der folgende Fall zeigt auf, wie eine effiziente Strategie zum Schutz der Erben und weiterer Beteiligter beiträgt. |
1. Praxisfall
Der Erblasser E war im gesetzlichen Güterstand mit EF verheiratet, hatte eine volljährige Tochter T und betrieb ein Einzelunternehmen, welches sich zur Durchführung von Werkverträgen diverser Subunternehmen bediente. Bereits zu Lebzeiten begann eine Betriebsprüfung, die erst nach dem Tod des E beendet wurde. Die aufgrund der Betriebsprüfung ergangenen Bescheide sind Gegenstand von Rechtsbehelfsverfahren. Es stehen Steuerschulden in sechsstelliger Höhe im Raum.
Die EF, bereits im Rentenalter, war durch notariellen Erbvertrag zur Alleinerbin eingesetzt. Zum Nachlass gehören ein Mehrfamilienhaus, ein 1/2-Anteil an einem selbst genutzten Einfamilienhaus sowie das Einzelunternehmen. Die Aktiva des Einzelunternehmens bestehen im Wesentlichen aus einigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Passivseite besteht aus Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Kunden sowie Kontokorrentdarlehen in erheblicher Höhe. Darlehen sind teilweise durch Grundpfandrechte an dem Mehrfamilienhaus gesichert.
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