· Fachbeitrag · Vor- und Nacherbschaft
Schutz des Nachlassvermögens: Überschuldung des Erben fordert aktive Nachlassplanung
von RAin StBin Martina Weisheit, K & L Gates LLP, Frankfurt a.M.
| Auch wenn im Jahr 2015 die Zahl der Insolvenzen aufgrund der guten Wirtschaftslage zurückgegangen ist, kommt es in der Beratungspraxis immer wieder vor, dass Erblasser ihr Vermögen vor dem Zugriff der Gläubiger ihrer überschuldeten Erben schützen möchten. Der folgende Betrag zeigt, was der Erblasser tun kann, um sein Vermögen gegen den Zugriff der Gläubiger zu schützen, wenn der Erbe überschuldet ist. |
1. Probleme bei der testamentarischen Gestaltung
Der Erblasser sucht nach einer Möglichkeit, den überschuldeten, potenziellen Erben in seiner letztwilligen Verfügung zu berücksichtigen.
1.1 Interessenkonflikt der Erblasser
Erblasser wollen den überschuldeten Erben ausreichend versorgt wissen und verhindern, dass die Gläubiger des Erben auf den Nachlass zugreifen können. Dieser Interessenkonflikt wiegt besonders schwer, wenn die potenziellen Erben die Kinder der Erblasser sind: Einerseits möchten die Eltern ihren Kindern finanziell unter die Arme greifen, und andererseits soll der Nachlass, der in vielen Fällen mühsam erspart wurde, nicht sofort an die Gläubiger der überschuldeten Kinder fallen.
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