· Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht
Wirksamkeit eines Pflichtteilsverzichts
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Ein aktueller Hinweisbeschluss des OLG Koblenz vom 27.7.21 beschäftigte sich mit der Frage der Wirksamkeit eines privatschriftlichen „Pflichtteilsverzichts“ nach Eintritt des Erbfalls. |
Sachverhalt
Die Eheleute setzten sich in einem Erbvertrag gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod der Ehefrau forderte der Adoptivsohn (A) der Eheleute mehrfach seinen Vater (V) auf, Auskunft über den Bestand des Nachlasses zu erteilen und ihm seinen Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsanspruch zu zahlen. Eine Auskunft wurde nicht erteilt.
Am 14.8.19 besuchte der A den V und bat ihn ‒ wie es in der Vergangenheit bereits häufiger vorgekommen war ‒ um finanzielle Hilfe. Konkret ging es um die Auszahlung eines Betrags aus dem Nachlass der ebenfalls bereits verstorbenen Schwester des V, wobei insoweit streitig ist, ob dieser Betrag dem A überhaupt zustand. A und V kamen überein, dass A die Summe von 200.000 EUR sofort erhalten sollte, wenn er im Gegenzug auf sein Pflichtteilsrecht hinsichtlich des Nachlasses seiner verstorbenen Mutter verzichte.
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