· Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge
Nachfolgegestaltung mithilfe des Gesellschaftsrechts
von RA Dr. Ansgar Beckervordersandfort, LL.M., EMBA, FA Erbrecht, Münster
Vermögende Privatpersonen streben meist einen Vermögenserhalt in der Familie über mehrere Generationen an. Aufgabe des Beraters ist es daher, die „Angriffe“ durch die eigenen Familienmitglieder in Form von Erbstreitigkeiten und übermäßigem „Verzehr“ der Vermögenssubstanz abzuwehren.
1. Chancen von Vermögensverwaltungsgesellschaften
Durch den Einsatz von Vermögensverwaltungsgesellschaften im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge kann die Vermögensnachfolge optimal gesteuert und gesichert werden, indem die nachfolgenden Generationen bereits als Gesellschafter an dem Vermögen der Familie beteiligt werden aber die Stimmrechte sowie die Gewinnbezugsrechte noch mehrheitlich bei den „Senioren“ verbleiben. Auf diese Weise kann den nachfolgenden Generationen nach und nach mehr Verantwortung übertragen werden.
Eine „Zersplitterung“ des Vermögens wird vermieden, indem unter Umständen mehrere Familienstämme an der Vermögensverwaltungsgesellschaft beteiligt werden. Insbesondere komplexe Immobilien- und Gesellschaftsbeteiligungen lassen sich wohl nur so langfristig rentabel verwalten. Auch besonders rentable Anlageformen wie z.B. Private Equity setzen zwingend ein großes Anlagevolumen voraus, was nach einer „Zersplitterung“ des Vermögens nicht mehr gegeben wäre.
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