16.12.2024 · Nachricht · Alle Steuerzahler
Eine Betriebsprüfung ist auch nach dem Tod des Geschäftsinhabers zulässig
| Eine Betriebsprüfung für zurückliegende Besteuerungszeiträume ist auch zulässig, wenn der Inhaber bereits verstorben ist und der Betrieb von den Erben nicht weitergeführt wird. Dies hat das FG Hessen in seinem Urteil vom 10.5.23 (8 K 816/20, NZB BFH: X B 73/23, Abruf-Nr. 240802 ) ausdrücklich klargestellt. |
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