· Fachbeitrag · Anteilsbewertung
Bestimmung des Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft im Erbfall
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Bei der Anteilsbewertung darf ein positives Kapitalkonto des Gesellschafters, dessen Anteil zu bewerten ist, nicht mit den negativen Kapitalkonten anderer Kommanditisten saldiert werden ‒ so der BFH in seiner Entscheidung vom 17.6.20. |
Sachverhalt
Klägerin K ist Alleinerbin ihres Bruders (Erblasser E), der Kommanditist einer KG war. Als E am 7.5.14 verstarb, war die KG in Liquidation und hatte ihr Vermögen weitgehend verkauft. K und das FA ermittelten den Wert des Anteils am Betriebsvermögen der KG wie folgt:
| ||
Klägerin | Finanzamt | |
Kapitalkonten am Todestag des E: | ||
E (64 %): 124.513 EUR | ||
A (31 %): ./. 84.914 EUR | ||
B (5 %): ./. 36.522 EUR | ||
Saldo: ./. 3.077 EUR | ||
Wert gemäß vereinfachtem Ertragswertverfahren |
./. 2.600.664 EUR | |
Substanzwert | ./. 7.265 EUR | |
Saldo der Kapitalkonten | ./. 3.077 EUR | |
Zwischensumme | ./. 10.342 EUR | |
davon 64 % | ./. 6.619 EUR | ./. 6.619 EUR |
Kapitalkonto des E | 124.513 EUR |
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