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  • · Fachbeitrag · Anteilsbewertung

    Bestimmung des Werts eines Anteils an einer Personengesellschaft im Erbfall

    von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin

    | Bei der Anteilsbewertung darf ein positives Kapitalkonto des Gesellschafters, dessen Anteil zu bewerten ist, nicht mit den negativen Kapitalkonten anderer Kommanditisten saldiert werden ‒ so der BFH in seiner Entscheidung vom 17.6.20. |

     

    Sachverhalt

    Klägerin K ist Alleinerbin ihres Bruders (Erblasser E), der Kommanditist einer KG war. Als E am 7.5.14 verstarb, war die KG in Liquidation und hatte ihr Vermögen weitgehend verkauft. K und das FA ermittelten den Wert des Anteils am Betriebsvermögen der KG wie folgt:

     

    • Unterschiedliche Bestimmung des Werts des KG-Anteils
    Klägerin
    Finanzamt

    Kapitalkonten am Todestag des E:

    E (64 %): 124.513 EUR

    A (31 %): ./. 84.914 EUR

    B (5 %): ./. 36.522 EUR

    Saldo: ./. 3.077 EUR

    Wert gemäß vereinfachtem Ertragswertverfahren

     

    ./. 2.600.664 EUR

    Substanzwert

    ./. 7.265 EUR

    Saldo der Kapitalkonten

    ./. 3.077 EUR

    Zwischensumme

    ./. 10.342 EUR

    davon 64 %

    ./. 6.619 EUR

    ./. 6.619 EUR

    Kapitalkonto des E

    124.513 EUR